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Gedanken über das COVID-19 Szenarienpapier

»Wer die Menschen verwirrt, wer sie ohne Grund in Unsicherheit, Aufregung und Furcht versetzt, betreibt das Werk des Teufels!« Zitat in Wort und Bild von Franz Josef Strauß CSU 1986 © Unbekannt.

Diese Aussage hätten sich die Verfasser des Szenarienpapieres mit der Überschrift: „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“, vorher einmal zu Gemüte führen sollen. Dieses Schriftstück, ist im März 2020 unter der Mitwirkung des BMI (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) entstanden. Des Weiteren arbeiteten Wissenschaftler und Experten aus Bereichen wie Gesundheitswesen, Krisenmanagement, Verwaltung und Wirtschaft daran mit. Wer diese Experten sind und was genau ihr Fachgebiet ist, das erfährt man auf der Seite des BMI allerdings nicht, und das geht ebenso wenig aus dem Bericht hervor, der auf neutralem Papier, ohne irgendeinem Briefkopf, veröffentlicht wurde.

Ursprünglich war das Szenarienpapier nur für den internen Dienstgebrauch der einzelnen Ministerien und dem Bundeskanzleramt gedacht, doch dann gelangte es an die Öffentlichkeit und sorgte dort für Aufsehen, da es unter anderem fragwürdige Vorgehensweisen gegen die Bevölkerung seitens der Regierung beschreibt. Letztendlich hatte es das BMI dann doch auf die eigene Homepage gestellt. Im Internet ist es zu finden, wenn man nach: „szenarien papier covid-19“ sucht. Dabei sei auf Seite 1-2 sowie auf die Punkte 4a, 4c1 und 4c4 hingewiesen.

Diese Ausarbeitung beschäftigt sich mit einigen Szenarien, wie sich die Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 entwickeln könnte und welche Maßnahmen gegebenenfalls ergriffen werden müssen. Dieses Strategiepapier wird zusätzlich zu den sich kontinuierlich ändernden Corona Berichten und Auswertungen zu Rate gezogen, wenn es darum geht, wie das weitere Vorgehen seitens der Regierung bei der Corona-Pandemie vonstattengehen sollte. Sicher, es ist wichtig, alle Möglichkeiten bei unbekannten Lagen durchzuspielen. Das geschieht auch bei jedem Polizeieinsatz, was machen wir, wenn … und dabei wird selbstverständlich zum Ende hin immer vom Schlimmsten ausgegangen, wie es eben in dem Model beim Umgang mit COVID-19 gemacht wurde. Dabei darf allerdings nicht außer Acht gelassen werden, was die geplante Vorgehensweise letztendlich für Auswirkungen haben könnte. Zudem sollte geschaut werden, ob die Maßnahmen überhaupt ethisch vertretbar sind. Da stellt sich die Frage, ob Ängste schüren und Drohungen auszusprechen dazugehören, was beispielsweise unter Punkt 4 „Worst case verdeutlichen!“ (Worst case: Der schlechteste oder ungünstigste Fall) getan wird. Diese Passage wird auch des Öfteren im Corona-Ausschuss von den Anwälten zitiert, um eventuelle Gründe für die Handlungsweisen der Politik zu verdeutlichen.

Es ist richtig, dass sich die Situation zu dem Zeitpunkt, als der Bericht entstanden ist, eine andere war, als jetzt im September. Seitdem hat sich viel getan und das Wissen sowie die Datenlage haben sich geändert. Doch aus irgendeinem Grund wird an der Agenda des Schriftstückes festgehalten. Der „Worst case“ wird täglich heraufbeschworen und im August forderten einige Gesundheitsämter sogar dazu auf, dass Kinder, bei denen auch nur der Verdacht auf einer Infektion besteht, während der gesamte Quarantänezeit diese von ihren Familienmitgliedern zu isolieren sind. Zudem besteht eine Maskenpflicht, wenn es zu Situationen kommen sollte, wo ein Kontakt nicht vermieden werden kann. Dieses betrifft Kinder in einem Alter ab drei Jahren.

Sollten die Eltern diese Bestimmung nicht einhalten können oder wollen, wird damit gedroht, das Kind für die Dauer der Quarantäne in eine dementsprechende Einrichtung zu verlegen. Wörtlich: „Sollten Sie die Absonderung betreffenden Anordnungen nicht nachkommen oder ist aufgrund Ihres bisherigen Verhaltens anzunehmen, dass Sie der Anordnung nicht ausreichend Folge leisten, ist eine abgeschlossene Absonderung aufgrund des Bevölkerungsschutzes in einer geeigneten geschlossen Einrichtung erforderlich.“

Die Behörden dementierten, dass es sich offenbar um ein Kommunikationsproblem handeln würde, denn es sei nicht so gemeint gewesen, wie es geschrieben wurde. Man orientierte sich lediglich an das Infektionsschutzgesetz. Zu diesem Thema der Kinderisolierung wird man leicht fündig, wenn man in einer Internet-Suchseite folgendes eingibt: „gesundheitsamt kinder trennen“ oder statt trennen „isolieren“ bzw. „quarantäne“.

Abschließender Hinweis: Der Inhalt dieses Textes ist durch das Studieren der verschiedensten themenbezogenen Quellen zusammengetragen worden. Das daraus resultierende Ergebnis nimmt für sich das Recht der Meinungsfreiheit in Anspruch. Dieser Artikel dient dem Leser als Anregung dafür, sich weiter über das Dargelegte zu informieren. Nach dem Motto: Informiere dich weitläufig; nur durch eine Quelle allein kann man sich keine Meinung/kein Urteil bilden, keine Erkenntnis erlangen und sich kein Wissen aneignen!

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